Die Kreissprecherin des KV Solingen und Kandidatin für die Europawahl der Alternativen für Deutschland stellt klar: Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz findet nicht statt.
Wester: „Die Entscheidung, die AfD bundesweit vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen, darf nicht mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz verwechselt werden.“
Es handelt sich bei der am 15.01.2019 getroffenen Entscheidung, die AfD als sogenannten „Prüffall“ einzustufen lediglich um eine Überprüfung, ob es überhaupt hinreichende Anhaltspunkte für eine Beobachtung gibt.
Wester ist sich sicher, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nach der Überprüfung feststellen wird, dass keine Gründe für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz vorliegen. Die AfD und deren Mitglieder bekennen sich zu unserer Verfassung und der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. Die AfD setzt sich – wie keine andere Partei für Volksabstimmungen und direkte Mitbestimmung ein.
Verantwortlich für die Presseerklärung
Dr. Verena Wester
Sprecherin des KV Solingen