Zur Einführung
„Mit der Preisgabe der Aussage, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, wird klar, dass Migrant*innen dauerhaft in Deutschland leben werden, und damit Integrationsbemühungen intensiviert werden müssen…“ und direkt im nachfolgenden nächsten Satz: „Bis heute ist aber unklar, was überhaupt unter Integration zu verstehen ist.“
Th. Winter, in Bätge, S. 3
Man weiß also nicht, worum es eigentlich geht. Aber man muß auf jeden Fall noch mehr davon machen!
Einmal der Reihe nach:
- Rein faktisch sind wir tatsächlich eine multikulturelle Gesellschaft geworden. Daß Menschen aus dem Ausland dauerhaft in Deutschland leben ist damit eine Binse.
- „und damit“ im ersten Satz suggeriert eine scheinbare Schlußfolgerung und ist rhetorische Irreführung.
- Die Forderungsbegründung (Intensivierung wg. Anzahl der Migranten) mit den Rekurs auf systematische Ahnungslosigkeit zu verbinden, ist eine schiere Frechheit.
Und schon sind wir mittendrin im Nebel der sogen. „Integrationspolitik“, einem der seltsamsten Gebilde des deutschen Politikbetriebes seit Gründung der Republik.
Wer aber geglaubt hat, mit den professionellen Unklarheiten einiger Eierköpfe habe es dabei sein Bewenden, der wird bitterlich enttäuscht. Auch bei anderen Beiträgen im zitierten Buch finden sich merkwürdige Stilblüten dieser Art wieder. Nur noch ein einziges Beispiel: „Solange die Menschen Bedarfe haben, ist eine ganzheitliche Begleitung durch das KIM-Case-Manegement möglich, um nicht nur die Menschen umfassend zu begleiten und zu beraten, sondern auch um einen systemischen Blick auf unterschiedliche, zeitlich folgende Schnittstellen und Zusammenhänge im Verwaltungs- und Integrationsgeschehen zu werfen.“ (S. Buchholt/ S. Yilmaz, in: Bätge, S. 295 f.).
Im feinsten Soziologen-Kauderwelsch wird dem erstaunten Publikum also klargemacht, daß dieses umfassende staatliche, rechtskreisübergreifend- prozeßhaft- rekursive Nanny-Programm für Zugezogene niemals enden wird! Obwohl als „lernendes“ System und Prozeß dargestellt, gäbe es bei einer finalen Zielerreichung (wie auch immer definiert), keinen Sprungbefehl zur Auflösung des gesamten Zirkus‘. Keinen „Ende-Befehl“: Mission erledigt! Denn selbst wenn (rein hypothetisch) die Klienten fehlen, würde der „systemische Blick“ auf Schnittstellen und Zusammenhänge wohl immer noch üppige Ausstattungen der Bürokratie mit Personal, Sach- und Finanzmitteln rechtfertigen können. Parkinson’sche Gesetze in Reinform: irgendwann wird ein Zustand erreicht, wo eine Verwaltung sich nur noch mit sich selbst beschäftigt.
Doch keine Sorge, zum Glück werden Menschen immer „Bedarfe haben“. Das heißt, daß in jedem Fall die Beschäftigung bei und durch Vater Staat im Bereich Integration auf Ewig gesichert sein wird. Gute Job-Aussichten also für Verwaltungsfachleute/ Sachbearbeiter, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Dozenten, Consultants, Evaluatoren, Juristen und viele andere emsige, gutmütige Dienstleister von Organisationen der freien Wohlfahrtspflege. Es gibt viel Geld zu verdienen, greifen wir es ab! Und damit haben wir ganz nebenbei den Hauptteil aller umständlich-wortreichen Begründungen für Integrationspolitik abgeräumt. Es geht um einen gigantischen Jobaufbau im unproduktiven öffentlichen und halböffentlichen Sektor. Und um Schaffung neuer Quellen für leistungslose Einkommen, selbstverständlich bis in die Führungsetagen bei Land und Bund („rent-seeking“). Dennoch müssen wir in die (landes-) gesetzliche Gesetzgebung einsteigen, um die Hintergründe und Folgen noch genauer fassen zu können. Vielleicht entdecken wir auch einige sinnvolle Ansätze. Auf jeden Fall müssen wir abklären, worüber wir im Kern eigentlich reden.
Nordrhein-Westfalen: „Teilhabe- und Integrationsgesetz“ (TIntG NRW)
Die gesetzliche Grundlage für die Integrationsmaßnahmen der modernen, multikulturellen Wohlfühlgesellschaft ist das TIntG NRW. Auf der Ebene der Kommune erfolgt dann die Umsetzung als „KIM“ (Kommunales Integrationsmanagement) mit seinen drei Bausteinen strategische Steuerung, „Case Management“ und Personalstellen im AiB (Ausländer- und Einbürgerungsbehörde). Die Aufgabe an sich ist nach §15 I, S. 2 TIntG NRW eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Vor einigen Wochen war unter den Suchbegriffen „Stadt Solingen KIM“ die Webseite der Stadt direkt erreichbar; neuerdings gelingt mir das nur über die Seite des Landes und einem Menüpunkt „Visit Website“. – Aber keine Sorge, die Webseite ist auch auf Deutsch verfügbar; neben vielen anderen Sprachen, deren Schriftzeichen ich allerdings nicht zuordnen kann. Sehr International aufgestellt das Ganze; asiatische Schriftzeichen konnte ich allerdings nicht finden. In einem WDR-Beitrag über die japanische Community in Düsseldorf vor einiger Zeit, hörte man im gesamten Beitrag das Stichwort „Integrationsmanagement“ nicht ein einziges mal. Merkwürdig,- nicht wahr?
Immerhin sind die Informationen zu KIM über die Webseite der Stadt vollständig nachvollziehbar. Es finden sich dort auch die wichtigen Strategiepapiere als Downloads (Handlungskonzept „Case Management“ und das „Handlungskonzept KIM 2024“), sowie weiterführende Beispiele zu besonderen heroischen Einzelfällen im Case Management („KIM Geschichten“) bereits auf der Landes-Startseite. Die Strategiepapiere/ Konzepte sind deshalb wichtig, weil nach §8 I, S. 1 TIntG NRW ein Integrationskonzept Voraussetzung für die Förderungen des Landes sind. In unserer Verwaltung kümmern sich denn auch neun Mitarbeiter um das Solinger Rundum-Sorglos-Paket der Integrationsarbeit (inklusive Leitende). Wenn Sie im gelben Balken nach dem Einführungstext einmal „Dienstleistungen“ öffnen, werden Sie erstaunt sein, was für eine Vielfalt an Beglückungsmaßnahmen Sie unter den 25 Positionen finden werden!
Nach §3 II S.1 TIntG NRW werden vom Land jährlich „mindestens 130.000.000 Euro zur Verfügung“ gestellt; ab dem Jahr 2023 wird dieser Betrag gemäß der Steigerungen im Tarifvertrag öD jährlich fortgeschrieben, vulgo: erhöht („Fortschreibung des Jahresansatzes“, §3 II, S. 3). 130 Millionen Euro sind schon eine gewaltige Hausnummer für ein Bundesland; aber der umfangreiche Dienst an der zukünftigen Wunschgesellschaft rechtfertigt nach Auffassung der Urheber offenbar jeden Cent. Fragen Sie bitte nicht danach, was man mit 130 Millionen Euro noch alles sinnvoll machen könnte! Dann kommt garantiert die „N.-Keule“ und der Vorwurf des gegenseitig Ausspielens sozial wichtigster Handlungsfelder.
Wir werden in den nachfolgenden vier Beiträgen weder das Eine noch das Andere scheuen und einen kritischen Blick in Konzeption und Praxis kommunaler Integrationspolitik werfen. Jenseits glattgebügelter Standard-Narrative, dafür mit kritischem Alltagsverstand.
Viel Spaß dabei.
Lit.: F. Bätge/ K. Effing u.a. (Hg.): Integration in Kommunen. Bedeutung, aktuelle Entwicklungen und Perspektiven aus Theorie und Praxis, Springer Verlag, 2023 (Ausgabe der bpb/ Bundeszentrale für politische Bildung; im Text zitiert als: „s. Bätge, S. …“)
